Vom 1. Januar bis zum Brutende Kletterverbot aus Naturschutzgründen., Vom 1. Januar bis zum Brutende Kletterverbot aus Naturschutzgründen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Ausstiegsverbot am Grünen Turm, Zugang nur von der Talseite. Neutouren sind nur nach Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde möglich. Abstimmung mit dem Arbeitskreis Nordschwarzwald notwendig., Ausstiegsverbot am Grünen Turm, Zugang nur von der Talseite. Neutouren sind nur nach Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde möglich. Abstimmung mit dem Arbeitskreis Nordschwarzwald notwendig.
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